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   VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17   

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https://dejure.org/2017,9273
VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17 (https://dejure.org/2017,9273)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2017 - 28 L 19.17 (https://dejure.org/2017,9273)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2017 - 28 L 19.17 (https://dejure.org/2017,9273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 9 BBG, § 50 Abs 2 BLV
    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten der Deutschen Telekom; Begründung der Beurteilung bei Anwendung einer 6-teiligen Beurteilungsskala

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 39 f. m.w.N.).

    Auch wenn es nachvollziehbare Möglichkeiten gibt, die - die Bildung eines Gesamturteils (unnötig) erschwerende - Inkongruenz der beiden Bewertungsskalen aufzulösen, erfordert die generell mögliche Übertragung der Bewertungen der Einzelmerkmale in die Bewertungsskala für das Gesamturteil für den jeweiligen Einzelfall eine Begründung (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 39 f. m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 -, juris Rn. 18).

    Diese Begründung hat die Antragsgegnerin auch im gerichtlichen Verfahren nicht nachgeholt, obwohl dieser Umstand vom Antragsteller gerügt wurde, wiederholt Gegenstand auch obergerichtlicher Rechtsprechung gewesen ist und die Kammer ausdrücklich auf ihren Beschluss vom 9. Februar 2016 - VG 28 L 225.15 - hingewiesen hat (vgl. im Übrigen zu den Grenzen der nachträglichen Plausibilisierung im Hinblick auf die Begründungspflicht des Gesamturteils: BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 - juris Rn. 38 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, a.a.O., juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2009 - 4 S 29.09

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren für Besetzung von Oberbrandmeisterstellen

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Im Hinblick auf die Ungewissheit, welchem der Beigeladenen der Antragsteller bei einer erneuten Durchführung des Auswahlverfahrens möglicherweise vorzuziehen wäre, ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes die vorläufige Freihaltung sämtlicher vom Beförderungsverfahren erfassten Stellen erforderlich (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. September 2009 - OVG 4 S 29.09 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 57).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 57).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Einwendungen gegen eine dienstliche Beurteilung, die als solche kein Verwaltungsakt und deshalb auch nicht der Bestandskraft fähig ist, können unmittelbar in einem Bewerbungsverfahren wie auch in einem anschließenden verwaltungsgerichtlichen Konkurrentenstreit geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15

    Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Hierzu merkt die Kammer lediglich an, dass sich die Antragsgegnerin der Aufgabe zu erklären, warum ein Beamter des gehobenen Diensts "nur" mit der drittbesten Note "sehr gut ++" beurteilt wird, wenn er die Aufgaben des ersten Beförderungsamts im höheren Dienst uneingeschränkt so gut erfüllt hat, dass er ohne Berücksichtigung seines niedrigeren Statusamtes in allen Einzelkriterien mit der Spitzennote bewertet wurde (vgl. hierzu etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 384/15 -, juris Rn. 8), in der dienstlichen Beurteilung nicht gestellt hat.
  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Einer - ggf. kurzen - Begründung bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. September 2015 - BVerwG 2 C 5.14 -, juris Rn. 30 ff.) insbesondere dann, wenn die Beurteilungsrichtlinien - wie hier - für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamturteil andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen.
  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 6 CE 16.2406

    Zur dienstlichen Beurteilung eines von der Telekom beurlaubten Beamten im Rahmen

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Auch wenn es nachvollziehbare Möglichkeiten gibt, die - die Bildung eines Gesamturteils (unnötig) erschwerende - Inkongruenz der beiden Bewertungsskalen aufzulösen, erfordert die generell mögliche Übertragung der Bewertungen der Einzelmerkmale in die Bewertungsskala für das Gesamturteil für den jeweiligen Einzelfall eine Begründung (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rn. 39 f. m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 6 CE 16.2406 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2017 - 1 B 138/17

    Höherwertige Verwendung eines Beamten im Verhältnis zu seinem Statusamt;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 28 L 19.17
    Daher hätte es zumindest in der dienstlichen Beurteilung des Antragstellers einer gesonderten Begründung zur Umsetzung der Noten der Einzelkriterien von der 5-stufigen Skala auf die 6-stufige Skala des Gesamtergebnisses bedurft (so auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. März 2017 - 1 B 138/17 -, juris Rn. 14; VG Darmstadt, Beschluss vom 21. Februar 2017 - VG 1 L 3064/16.DA-, juris Rn. 52 f.).
  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

  • VG Koblenz, 22.03.2019 - 2 L 1258/18

    Beamtenrechtliche Beurteilung; Erforderlichkeit einer individuellen Begründung

    Ohne eine solche Begründung ist nicht sichergestellt, dass im Interesse einer Vergleichbarkeit der Beurteilungen die Übertragung der Einzelbewertungen in die Gesamtnote bei allen Beurteilungen nach den gleichen Maßstäben erfolgt (VG Berlin, Beschl. v. 27.03.2017 - 28 L 19.17 - Rn. 24).
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